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Asbestsanierung für das Bauhauptgewerbe - Nachschulung der Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Nachschulung der Sachkunde nach Anlage 4 der TRGS 519

Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über entsprechend sachkundige Mitarbeiter verfügen. Der erforderliche Sachkundenachweis gilt sechs Jahre lang. Wer die Geltungsdauer um weitere sechs Jahre verlängern lassen will, muss einen anerkannten Fortbildungslehrgang besuchen - und zwar bevor die sechs Jahre abgelaufen sind.

Sachkundige gemäß TRGS 519 haben die Pflicht, sich regelmäßig über die Neuerungen der TRGS 519 sowie zum aktuellen Stand der Technik bezüglich Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten bei Asbest zu informieren.

Kursinhalte

   Asbest - Verwendung und Eigenschaften
   Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen
   Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitsgeschehen

Ziel
Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkunde

Zielgruppe
Handwerksmeister/innen oder-gesell/-innen sowie Facharbeiter/innen des Bauhauptgewerbes mit bereits erworbenem Sachkundenachweis der TRGS 519 nach Anlage 4 und dessen Geltungsdauer abläuft.

Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk

Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
BGI 664 "Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" inkl. Vorstellung neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerkespezifisch)

Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
Zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
Technische und Organisatorische Maßnahmen
Arbeitsweisen gemäß TRGS 519 / Baustelleneinrichtung
Aufgaben der sachkundigen Person
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen/Gruppenarbeit
Betriebsanweisung und Unterweisung
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Persönliche Schutzausrüstung
Auswahl und Anwendung

Voraussetzungen
Bereits erworbener Sachkundenachweis der TRGS 519 nach Anlage 4. Dieser Nachweis ist der Anmeldung beizufügen.

Abschluss
Zertifikat mit Teilnahmebestätigung

Dozent: Uwe Kollmann - Ehem. Techn. Aufsichtsbeamter der SGD Nord

Zertifikat
Asbestschein (Sachkundenachweis)
Förderungsart
Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Sachkundenachweis

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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