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Berufliche Integration und Rehabilitation (Rententräger)

Inhalt

Die Maßnahme richtet sich an Menschen mit psychischer und/oder physischer Beeinträchtigung, denen es im Zusammenhang mit ihrer gesundheitlichen Problematik schwer fällt, im Arbeitsleben wieder oder erstmals Fuß zu fassen. Sie sind beruflich rehabilitationsfähig und haben zur Zeit des Maßnahmeantritts ihre medizinische Behandlung abgeschlossen oder sind noch in ergänzender ambulanter Behandlung.

  • Microsoft Office - Kaufmännische Qualifizierung - Lager / Logistik - Gastronomie - Existenzgründung - Berufliches Profiling - Bewerbungstraining - Telefontraining - Arbeitsrecht - Selbst- / Zeitmanagement - Soziale Kompetenz (Kommunikation, Teamarbeit, Stressbewältigung, Lern- und Arbeitstechniken) - Allgemeinbildung - Projektmanagement mit unterschiedlichen Themen - Praktikum

Abschluss: Teilnahmebescheinigung der DEKRA Akademie

Gültig:

Zielgruppe: Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, es werden weder besondere Bildungsabschlüsse oder berufliche Erfahrungen gefordert. Der Teilnehmer sollte die deutsche Sprache grundlegend in Wort beherrschen können.

  • Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer

Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre Deutsch in Wort und Schrift

Rechtliche Grundlage:

Terminoption: auf Anfrage, Termin offen

Förderungsart
Rehabilitation (beruflich) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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