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Finanzbuchhaltung

Inhalt

Lernen Sie die Buchhaltung mit Ihren gesetzlichen Grundlagen bis hin zur Analyse der Bilanzen durch die Bearbeitung von Fallstudien und Praxis-Beispielen kennen und anwenden.
In dem Bereich Rechnungswesen Finanzbuchhaltung stehen Ihnen folgende Themenfelder zur Auswahl:


  • Grundlagen des Rechnungswesens

  • Das System der doppelten Buchführung

  • Organisation der Buchführung

  • Grundlegende Buchungen

  • Spezielle Buchungen der Produktion

  • Spezielle Buchungen des Handels und der Dienstleistungen

  • Jahresabschluss

  • Auswertung Jahresabschluss


Der Bereich Finanzbuchhaltung ist eine fundierte Grundlage für die Kaufmännischen Anwendersoftware. Sie können die Programme DATEV pro, Lexware financial office pro oder Sage New Classic erlernen.
Lexware findet insbesondere bei kleineren Unternehmern und Existenzgründern Anwendung.
Sage wird hauptsächlich von mittelständischen Unternehmen genutzt.
DATEV nutzen Betriebe, die mit Steuerberatungskanzleien zusammenarbeiten.

Informationen zum Lernsystem

Das MWS besteht aus verschiedenen thematischen Modulen. Nach Absprache mit der Agentur für Arbeit wird in einem persönlichen Beratungsgespräch ein individueller Qualifizierungsplan entwickelt. Ausgangspunkt sind dabei Ihre Vorkenntnisse und Ihre Ziele. Den Beginntermin können Sie ggf. in Absprache mit der Agentur für Arbeit selber festlegen. Sie lernen und arbeiten bei der DAA mit Fallstudien, Übungsmandanten und verschiedenen anderen Lernmaterialien (z. B. Videos) und werden von einem Lernberater betreut und von Dozenten unterrichtet.

Dauer: mehr als 1 Monat bis 3 Monate

Voraussetzung:

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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