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Energiemanagementbeauftragte/-r nach DIN EN ISO 50001

Inhalt

In einer Zeit, in der die Energiekosten permanent steigen und die Verfügbarkeit von fossilen Energieträgern sinkt, steigt gleichermaßen auch der Kostendruck auf die Unternehmen und zwingt sie zum Handeln. Zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit sind die Unternehmen daher gefordert, mit Hilfe eines Energiemanagements Schwachstellen des Energieverbrauchs aufzudecken und zu beseitigen. Rechtliche Vorgaben zwingen zur Einführung eines EMS und honorieren dieses mit verringerten Abgaben.
In diesem Modul werden physikalisch-technische und organisatorische Grundlagen sowie organisatorische, rechtliche und technische Anwendungen erarbeitet. Es werden die persönlichen Anforderungen an eine/n Energiebeauftragte/n bzw. Energiemanagementbeauftragte/n vermittelt.
Die Teilnehmer/-innen verfügen nach Abschluss über ein fundiertes, anwendungsorientiertes Grundlagenwissen, um auf dieser Basis nachhaltige Energieverbrauchsoptimierungen und Effizienzsteigerungen verstehen, planen und durchführen zu können.


  • Agentur für Arbeit (SGB III) und Jobcenter (SGB II)

  • Deutsche Rentenversicherung

  • Berufsgenossenschaften

  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

  • Selbstzahlung mit individuellen Zahlungsbedingungen möglich

Dauer: 270 Stunden

Voraussetzung:

Zertifikat
Energiemanagementbeauftragte/r (nach DIN EN ISO 50001)
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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