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Grundlagen der Finanzbuchhaltung

Fernlehrgang Finanzbuchhalter/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Zertifikatsprüfung Finanzbuchhalter/in - Vermittlung von Kernkompetenzen für das betriebliche Finanz- und Rechnungswesen

Abschluss:
Zertifikatsprüfung der Steuer-Fachschule Dr. Endriss

Teilnahmevoraussetzungen:
Basiskenntnisse in der Buchführung durch abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung und/oder berufspraktische Erfahrung im kaufmännischen Bereich oder Absolventen des Debitoren-/Kreditorenbuchhalters; technische Voraussetzungen: PC/Tablet mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Buchführung und Buchhaltungsorganisation - Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht - Einkommensteuer - Gewerbesteuer - Umsatzsteuer - Kosten- und Leistungsrechnung

Lehrgangsmaterial:
9 Lehrbriefe und 6 Einsendearbeiten, Aufgabensammlung; Fachforen zur Beantwortung individueller Fragen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 8 Monate, gesamt 310 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 9 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7158605

Lehrgang ist flexibel planbar. Start Monatsbeginn. Dauer ca. 8-12 Monate (inkl. Wiederholungsphase) bei 10-12 Wochenstunden.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Grundlagen (Lernzielniveau)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1620 
10 Raten zu 162,00 EUR
Fernunterricht

8 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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