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Lohn- und Gehaltsbuchhalter/in

Fernlehrgang Lohn- und Gehaltsbuchhalter/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Zertifikatsprüfung Gehaltsbuchhalter/in - Vermittlung von Kernkompetenzen der Gehaltsbuchhaltung

Abschluss:
Zertifikatsprüfung der Steuer-Fachschule Dr. Endriss

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene kaufmännische oder vergleichbare Ausbildung oder entsprechende Berufserfahrung, PC/Tablet mit Internetzugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Lohnbuchhaltung, Lohnsteuer, Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht: u. a. Arbeitnehmer-, Arbeitgebereigenschaften - Dienstverhältnis - Personalverwaltung -Kündigung - Lohnformen - Krankheit - Reisekosten - Altersversorgung - Pfändung - Betriebsprüfung - Lohnsteuerrecht

Lehrgangsmaterial:
4 Lehrbriefe und 4 Einsendearbeiten; Aufgabensammlung von Altprüfungen und Übungsaufgaben; Fachforum zur Beantwortung individueller Fragen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 310 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7189208

Lehrgang ist flexibel planbar. Start Monatsbeginn. Dauer ca. 6-9 Monate (inkl. Wiederholungsphase) bei 10-12 Wochenstunden.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Lohn- und Gehaltsbuchhalter/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1620 
10 Raten zu 162,00 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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