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Anlagenbuchhalter/in

Fernlehrgang Anlagenbuchhalter/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Zertifikatsprüfung Anlagenbuchhalter/in - Vermittlung von Kernkompetenzen der Anlagenbuchhaltung

Abschluss:
Zertifikatsprüfung der Steuer-Fachschule Dr. Endriss

Teilnahmevoraussetzungen:
Basiskenntnisse on der Buchführung und idealerweise Kenntnisse der Umsatzsteuersystematik; technische Voraussetzungen: PC/Tablet mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Buchführung mit Anlagenbuchhaltung - Bilanzierung des Anlagevermögens: Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellkosten, Abschreibungen sowie die Behandlung von GWG, Behandlung von Leasinggeschäften - Behandlung von Privatvermögen im Bereich des Anlagevermögens - Berücksichtigung von Zuschüssen bei der Anschaffung von Anlagegütern - Umsatzsteuer in der Anlagenbuchhaltung

Lehrgangsmaterial:
3 Lehrbriefe, 2 Einsendearbeiten, Aufgabensammlung und Übungsaufgaben; Probeklausur und Videoaufzeichnung der umfassenden Besprechung, Fachforum zur Beantwortung individueller Fragen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 4 Monate, gesamt 189 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 11 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7236611

Lehrgang ist flexibel planbar. Start Monatsbeginn. Dauer ca. 3-5 Monate (inkl. Wiederholungsphase) bei 10-12 Wochenstunden.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Anlagenbuchhalter/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1194 
6 Raten zu 199,00 EUR
Fernunterricht

4 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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