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Klinische Kodierfachkraft

Geprüfte klinische Kodierfachkraft

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Erfassung der ärztlichen Leistungen nach den deutschen Kodierrichtlinien in Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern zur Abrechnung von Fallpauschalen

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mind. mittlerer Schulabschluss, Berufsausbildung im medizin. oder gesundheitsverwalt. Bereich mit mind. 2-jähriger, einschlägiger Berufserfahrung, Kenntnis kliniktypischer Abläufe oder Erfahrungen in der Pflege, Kenntnisse der medizin. Terminologie, der Anatomie, Physiologie sowie MS-Office-Kenntnisse

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Arbeitsmethodik - Grundlagen DRG - Grundlagen der Kodierung - Fallbeispiele zu Kodierung und Gruppierung - Innere Medizin - Hämatoonkologie - Chirurgische Kodierung - Viszeralchirurgie und Gefäßchirurgie - Intensivmedizin, Anästhesie und PKMS

Lehrgangsmaterial:
9 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 215 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
3 Tage Präsenzunterricht (insgesamt 27 Ustd.)

  • Nah-Unterricht: 27 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7309516

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachkraft - Medizinische Kodierfachkraft [privatrechtlich] i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2250 
5 Raten zu 430,00 EUR, Prüfungskosten: 100,00 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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