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Fachberatung für die Ernährung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen

Berater/in für Kinderernährung

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Ernährungsberatung bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Grundkenntnisse in den Bereichen Ernährungslehre, Lebensmittelkunde, Ernährung, Prävention und Ernährungskommunikation wie sie im Grundkurs "Ernährungsberater/in" des Anbieters vermittelt werden;
technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Altersmäßige, ernährungsphysiologische Anforderungen - Erarbeitung von Ernährungsplänen nach den Referenzwerten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung - Empfehlungen zur Prophylaxe ernährungsabhängiger Gesundheitsstörungen - Ansätze der Esserziehung - Ansätze der Ernährungsbildung - Qualitätsstandards für die Außer-Haus-Verpflegung - Ansätze zur Förderung eines ganzheitlichen, gesundheitsorientierten Lebensstils

Lehrgangsmaterial:
6 Lehrbriefe, 1 Begleitheft, 1 Nährwerttabelle

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 181 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
Für das Abschlusszertifikat zum/zur Fachberater/in muss ein zusätzliches Seminar (20 UStd) belegt werden

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7313416

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1414 
6 Raten zu 189,00 EUR, Nah-Kurskosten: 280,00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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