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Psychologische/r Berater/in (ALH)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Grundkenntnissen in Psychologie und Kommunikation und Erwerb von Beratungskompetenz

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung und ein Jahr Berufspraxis

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Psychologie der zwischenmenschlichen Interaktionen - Allgemeine Psychologie - Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie - Klinische Psychologie und Psychotherapie - Aufgaben und Rolle des Psychologischen Beraters - Kommunikation - Beratungskompetenz - Verhaltenspsychologie und systemische Ansätze - klientenzentrierte Beratung - Lösungsfokussierte Beratung - Stressbewältigung - Achtsamkeit - Burnoutprävention - Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie - Werbepsychologie und Honorargestaltung - Erfolgreich selbstständig als Psychologischer Berater

Lehrgangsmaterial:
8 Studienbriefe, 3 Webcasts, 1 Onlinevorlesung, 7 Webinare, 1 Seminar, 3 Onlinetests, 2 Fallarbeiten, 1 Abschlussarbeit

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 568 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 11 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ein 3-tägiges Seminar (gesamt 32 Unterrichtsstunden) und 8 Webinare (18 Unterrichtsstunden)

  • Nah-Unterricht: 50 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
742894

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Psychologische/r Berater/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2178 
12 Raten zu 169,00 EUR, Prüfungskosten: 150,00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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