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Palliativbegleiter/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Zu- und Angehörigen

Abschluss:
keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 23 Jahre - mittlerer Bildungsabschluss - erste Berufserfahrungen im pädagogischen, sozialen oder therapeutischen Bereich wird empfohlen; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Einführung in die moderne Palliativbegleitung - Kranksein, Sterben, Tod und Trauer als psychosoziale Herausforderung - Wahrnehmung von Bedürfnissen - Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden - Allgemeine und spezielle Probleme bei Menschen mit Demenz - Begleitung von Angehörigen - Ethisches Denken, Entscheiden und Handeln - Rechtliche Fragen und Aspekte - Interprofessionelle Zusammenarbeit - Palliative Care und Lebenssinn - Todesvorstellungen und Tod in der Kultur - Self Care

Lehrgangsmaterial:
12 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 619 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ein 3-tägiges Abschlussseminar (24 Unterrichtsstunden) in Hamburg

  • Nah-Unterricht: 24 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7301816

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2268 
12 Raten zu 189,00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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