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Schutz- und Sicherheitskraft

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (m/w/d) (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Umschulungsprüfung zur Gepr. Schutz- und Sicherheitskraft vor einer IHK

Abschluss:
Umschulungsprüfung mit IHK-Zertifikat

Teilnahmevoraussetzungen:
entsprechen den Zulassungsvoraussetzungen der besonderen Rechtsvorschriften

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 24 Jahre - Berufsabschluss und 2-jährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder 5-jährige Berufspraxis, davon 3-jährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft - Erste-Hilfe-Kurs, bei Anmeldung zur Prüfung nicht älter als 24 Monate

Lehrgangsinhalte:
Rechtskunde - Dienstkunde - Brandschutz - Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz - Schutz- und Sicherheitstechnik - Situationsbewältigung - Kommunikation - Kunden- und Serviceorientierung - Zusammenarbeit

Lehrgangsmaterial:
15 Lehrbriefe, 1 Lehrgangseinführung, 1 LB zur Prüfungsvorbereitung

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 258 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
10 Tage in Nürnberg

  • Nah-Unterricht: 80 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
597215

Abschluss
Schutz- und Sicherheitskraft (Fortbildungsprüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der IHK) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Abschlussart
Externenprüfung (Nachholen von Schul- und Berufsabschlüssen) i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2799 
10 Raten zu 279,90 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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