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TCM für Tiere

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur Behandlung von Tieren (insbesondere von Katzen, Hunden, Pferden) mithilfe der traditionellen chinesischen Medizin, speziell der Akupunktur

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Personen mit guten Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Krankheitslehre und Vertrautheit mit Erhebung von Befunden und Allgemeinuntersuchungen bei Tieren

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und Teilnahme am Wochenendseminar

Lehrgangsinhalte:
u. a. Yin und Yang - Substanzen des Lebens - 5-Elemente-Lehre - pathogene Faktoren gemäß TCM - Zang fu: Organfuktionen und -erkrankungen - Meridiane und Akupunkturpunkte - Diagnostik: Befunderhebung, Identifikation von Krankheits-Mustern - Therapie: Formulierung des Therapie-Prinzips, Wahl der Akupunkturpunkte - Tierakupunktur in der Praxis: Indikationen und Kontraindikationen, Punktefindung, Nadelung - alternative und ergänzende Methoden

Lehrgangsmaterial:
6 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 310 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ein 2-tägiges Seminar (Sa/So) von insgesamt 8 Stunden in Wuppertal oder im Raum Stuttgart

  • Nah-Unterricht: 8 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7268013

Erforderlich ist Fachliteratur zum Preis von 79,99,- Euro

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 510 
6 Raten zu 85,00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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