Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 29.568 Weiterbildungskursen von 791 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Privatpilotenlizenz LAPL(A) / PPL(A) gemäß EASA Teil-FCL

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zur Erlangung der Privatpilotenlizent nach EASA Teil-FCL

Abschluss:
Prüfung vor der entsprechenden Landesbehörde/Luftfahrtbehörde

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre; technische Voraussetzungen: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 17 Jahre, flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - Allgemeine Luftfahrzeugkunde - Instrumentierung - Masse und Schwerpunkt - Flugleistung - Flugplanung - Menschliches Leistungsvermögen - Meteorologie - Allgemeine Navigation - Funknavigation - Betriebliches Verfahren - Aerodynamik - Funksprechverfahren

Lehrgangsmaterial:
Lerneinheiten, die online (WBT/CBT) zur Verfügung gestellt werden; minimale Lehrgangsdauer ist 3 Wochen und maximale Lehrgangsdauer ist 18 Monate; Gesamtdurcharbeitungszeit beträgt 90 Stunden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 97 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7,5 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
an 2 Tagen (insgesamt 10 Stunden)

  • Nah-Unterricht: 10 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
591814

Die Prüfbehörde erhebt Melde- und Prüfungsgebühren.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 940 
2 Raten zu 450,00 EUR, sonstige Kosten: 40,00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren