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Master - Wirtschaftsinformatik

Master-Fernstudiengang Wirtschaftsinformatik Abschluss: Master of Science (M.Sc.)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Master of Science im Studiengang Wirtschaftsinformatik

Abschluss:
Master of Science

Teilnahmevoraussetzungen:
nationaler oder internationaler Hochschulabschluss sowie 1-jährige einschlägige Berufspraxis

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Teilnahmevoraussetzungen - Näheres beim Institut erfragen

Lehrgangsinhalte:
Profil: IT-Management und IT-Consulting
Einführung in das IT-Management und IT-Consulting - IT-Strategie/IT-Innovationsmanagement - IT-Services und Prozessmanagement - Medienmanagement - IT-Sicherheit
Profil: IT-Architektur und IT-Systementwicklung
Einführung in die IT-Architektur und IT-Systementwicklung - Wissensbasierte Systeme - Wissensextration - Internet-Technologien - Softwareentwicklung für E-Business-Anwendungen

Lehrgangsmaterial:
Module, Fachliteretur, CDs

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 30 Monate, gesamt 2774 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 21,5 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
16 Tage - Telefonkonferenzen

  • Nah-Unterricht: 128 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
155714

Monatliche Ratenzahlung möglich, zzgl. Ratenzahlungsgebühr je Semester.

Abschluss
Master of Science (Studium) i
Unterrichtsart
Fernstudium i
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 11750 
5 Raten zu 2.350,00 EUR
Fernunterricht

30 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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