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Krippenpädagogik

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von anwendungsorientiertem Fachwissen zum Umgang mit Kindern unter 3 Jahren und deren Eltern für eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung

Abschluss:
keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
pädagogische Grundausbildung bzw. pädagogische Grundkenntnisse z. B. staatl. anerkannte Erzieher/innen, Tagespflegepersonen, Kinderpfleger/innen, Sozialpädagogen/innen und möglichst Tätigkeit in einer pädagogischen Einrichtung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
u. a. Grundlagen frühkindlicher Entwicklung - Kompetenzen und Bedürfnisse von Kleinkindern - Gestaltung eines entwicklungsfördernden Umfeldes auf der Grundlage von Beobachtung - Rahmenbedingungen der Krippenpädagogik - Beratung und Unterstützung von Eltern von Kindern im Säuglings- und Kleinkindalter - Gestaltung eines entwicklungsfördernden Tagesablaufes sowie entsprechende Betreuungsstrukturen - Spielprozesse

Lehrgangsmaterial:
8 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 8 Monate, gesamt 172 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7257313

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1249 
8 Raten zu 156,12 EUR
Fernunterricht

8 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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