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Kinder und Medien

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Medien bei Kindern

Abschluss:
keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Die Qual der Wahl : Kindheit im Medienverbund - Medienalltag und Medienbindung von Kindern - Aufwachsen Digital - Fernsehen für Kinder - Filme und DVDs - Faszination Medien: Spiele - Faszination Medien: Lernsoftware - Surfen ohne Risiko - Kinder und Jugendliche im Netz - "Schock deine Eltern : lies ein Buch" : Kinder lesen doch - Einfach mal zuhören : Hörmedien für Kinder - Handy: viel mehr als nur ein Telefon - Zeitschriften für Kinder - Kinder als Konsumenten : Werbung und Merchandising -Medienpädagogik und Medienkompetenz - Jugend- und Medienschutz -Social Media - Jugend und Medien

Lehrgangsmaterial:
18 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 129 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7266913

Die Angabe der Lehrgangskosten steht sowohl für die gedruckte als auch für die digitale Variante der Lernmaterialien. Die Kosten lediglich für die digitale Variante betragen 594,00 EURO, zahlbar in 6 Raten à 99,00 EURO.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 654 
6 Raten zu 109,00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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