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Instrumentenflugberechtigung Competency-Based CB-IR

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Instrumentenflugberechtigung Competency-Based CB-IR gemäß EASA-FCL

Abschluss:
Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA); vorab institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 16 Jahre - Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 - Kenntnisse in Mathematik, Physik, Englisch - Privatpilotenlizenz PPL(A) - Multimedia-PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - Instrumentierung - Flugplanung - Menschliches Leistungsvermögen - Meteorologie - Funknavigation - Funksprechverfahren

Lehrgangsmaterial:
Da der Kurs unterschiedliche Lernmaterialien (Boeing oder CAT) anbietet, bitte Näheres beim Institut erfragen.

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 2 Monate, gesamt 73 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8,5 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
an 2 Tagen

  • Nah-Unterricht: 9 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
685514

Nähere Informationen hinsichtlich unterschiedlicher Preismodelle bitte beim Anbieter erfragen.
Die Prüfbehörde erhebt zudem Melde- und Prüfungsgebühren.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1668 
2 Raten zu 550,00 EUR, Nah-Kurskosten: 400,00 EUR, sonstige Kosten: 168,00 EUR
Fernunterricht

2 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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