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Fachanwalt/-anwältin: Steuerrecht

Fachanwaltslehrgang mit Schwerpunktbereich "Steuerrecht"

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung der besonderen theoretischen Kenntnisse im Steuerrecht gemäß der Fachanwaltsordnung

Abschluss:
Prüfung des theoretischen Teils für den Fachanwalt im Steuerrecht

Teilnahmevoraussetzungen:
erstes bzw. zweites juristisches Staatsexamen; technische Voraussetzungen: Multimedia-PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
System, Technik und rechtliche Grundlagen der doppelten Buchführung - Steuerliche Gewinnermittlung aufgrund doppelter Buchführung - Jahresabschlüsse, Rechtsformen und Bilanzierung - Sonderbilanzen - Festlegungs- und Festsetzungsverfahren - Korrektur von Steuerverwaltungsakten - Haftung - Verfahrensrecht - Bewertungsrecht - Einkommensteuerrecht - Körperschafts- und Gewerbesteuer - Erbschafts- und Schenkungsteuer - Zölle und Verbrauchssteuer, Internationales Steuerrecht - Steuerstrafrecht

Lehrgangsmaterial:
16 Lehrbriefe, 15 Einsendeaufgaben, 3 Klausuren

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 155 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
3 Tage

  • Nah-Unterricht: 20 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
590814

Abschluss
Fachanwalt/-anwältin i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2750 
3 Raten zu 916,67 EUR
Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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