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Berufspilotenlizenz CPL(A) gemäß EASA Teil-FCL

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Berufspilotenlizenz CPL(A) gemäß EASA Teil-FCL

Abschluss:
Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 17 Jahre; techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Mindestalter 18 Jahre, flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1, gültige Privatpilotenlizenz PPL(A), Nachweis ausreichender Kenntnisse in Mathematik und Physik

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - Luftfahrzeugzelle und Systeme - Instrumentierung - Masse und Schwerpunkt - Flugleistung - Flugplanung - Menschliches Leistungsvermögen - Meteorologie - allgemeine Navigation - Funknavigation - Betriebliche Verfahren - Aerodynamik - Funksprechverfahren

Lehrgangsmaterial:
13 Fachgebiete, die online (WBT/CBT) zur Verfügung gestellt werden; Mindestdauer: 9 Wochen, maximale Dauer: 18 Monate; Gesamtdurcharbeitungszeit: 190 Stunden

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 9 Monate, gesamt 194 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
an ca. 8 Tagen (60 Stunden)

  • Nah-Unterricht: 80 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
683713

Die Prüfbehörde erhebt Melde- und Prüfungsgebühren. Die Lehrgangsdauer kann zwischen 9 Wochen und 18 Monate variieren

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2700 
6 Raten zu 430,00 EUR, sonstige Kosten: 120,00 EUR
Fernunterricht

9 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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