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Vorbereitung auf die Sach- und Fachkunde zum Beruf des Omnibusunternehmers gem. Richtlinie 96/76/EG

Vorbereitung auf die Sach- und Fachkunde zum Beruf des Omnibusunternehmers (m/w/d) (IHK-Prüfung) gem. Richtlinie 96/76/EG des Rates vom 01.10.1998

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen zur Führung eines Unternehmens im Personenverkehr (Omnibusunternehmen) und zur Vorbereitung auf die entsprechende Sach-/Fachkundeprüfung vor einer IHK

Abschluss:
Sach-/und Fachkundeprüfung zur Führung eines Omnibusunternehmens nach der Berufszugangs VO PBefG

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen Vorkenntnisse

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Berufszugangsverordnung

Lehrgangsinhalte:
Gesetzliche Grundlagen des Personenverkehrs - Kaufmännisches Wissen - Handelsrecht - Rechnungswesen - Personalwesen - Führung eines Betriebes - Steuern - BO-Kraft - Versicherungen - Reisevertragsrecht - Straßenverkehrsrecht - Allg. Beförderungsbedingungen - Grenzüberschreitende Verkehre - Anforderungskatalog - Gütezeichen Buskomfort - Beförderung Behinderter

Lehrgangsmaterial:
Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 172 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
fakultativ: ein 2-tägiges Prüfungsvorbereitungsseminar

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
546802

Die Industrie- und Handelskammern erheben Prüfungsgebühren in unterschiedlicher Höhe, bitte die genauen Gebühren bei der zuständigen IHK erfragen.

Zertifikat
Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr (Vorbereitung auf die IHK-Prüfung)
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Sachkundenachweis

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1200 
5 Raten zu 240,00 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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