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Vorbereitung auf die Sach- und Fachkunde zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers

Vorbereitung auf die Sach- und Fachkunde zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers (m/w/d) (IHK-Prüfung)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens und zur Vorbereitung auf die entsprechende Sach-/Fachkundeprüfung vor einer IHK

Abschluss:
Sach-/Fachkundeprüfung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nach der BerufszugangsVO GüKG

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen Vorkenntnisse

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
persönliche Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit (siehe o.g. Berufszugangs-Verordnung § 1+2)

Lehrgangsinhalte:
Gesetzliche Grundlagen des Güterverkehrs - Verordnungen und Straßenverkehrsrecht - Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs (Handelsrecht, Personalwesen, Marketing, Steuern etc.) - Vertragsbedingungen und Versicherungen - Technische Normen und technischer Betrieb

Lehrgangsmaterial:
Lehrbriefe (13 Einheiten), 1 Begleitbuch

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 5 Monate, gesamt 150 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ein 1- bzw. 2-tägiges Prüfungsvorbereitungsseminar (fakultativ)

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
532197

Die Industrie- und Handelskammern erheben Prüfungsgebühren in unterschiedlicher Höhe, bitte die genauen Gebühren bei der zuständigen IHK erfragen

Zertifikat
Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr (Vorbereitung auf die IHK-Prüfung)
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1200 
5 Raten zu 240,00 EUR
Fernunterricht

5 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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