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Verkehrspilot/in (Hubschrauber) - ATPL(H)/VFR

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zum Erwerb der Verkehrspilotenlizenz für Hubschrauber (Airline Transport Pilot Licence Helicopter) nach EASA Teil-FCL

Abschluss:
Prüfung vor der staatlichen Luftfahrtbehörde (in Deutschland Luftfahrt-Bundesamt)

Teilnahmevoraussetzungen:
Nachweis ausreichender Kenntnisse in Englisch, Mathematik und Physik; Nachweis der flugmedizinischen Tauglichkeit Klasse I; im Einzelnen siehe Informationen des Institutes

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
praktische Flugausbildung, Mindestalter 18 Jahre; im Einzelnen siehe Informationen des Institutes

Lehrgangsinhalte:
Luftrecht - Elektrotechnik und Avionik - Triebwerkkunde - Hubschrauberkunde - Instrumente - Beladung und Schwerpunkt - Flugleistung Hubschrauber - Flugplanung - Physiologie für Flugzeugführer - Menschliches Leistungsvermögen - Meteorologie - Allgemeine Navigation - Funk-Navigation - Besondere Situationen im Flugbetrieb - Aerodynamik Hubschrauber

Lehrgangsmaterial:
Lernmaterialien werden als eBook oder in Papierform zur Verfügung gestellt; Lehrgangsdauer: ca. 21 Wochen

  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 30 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
mind 55 Stunden (für PPL-Inhaber) bzw. 30 Stunden (für CPL-Inhaber) Präsenzunterricht an einer beliebigen, behördlich zugelassenen Schule für ATPL(H) Ausbildung. Der Preis ist nicht in den Lehrgangskosten enthalten.

  • Nah-Unterricht: 55 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
567309

Der Preis für den Präsenzunterricht beträgt, abhängig von der vorhandenen Lizenz und der gewählten Flugschule zwischen ca. 698,00 EUR und ca. 1300,00 EUR.
Die Prüfbehörde erhebt Melde- und Prüfungskosten.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2097 
5 Raten zu 419,40 EUR
Fernunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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