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Verantwortliche Pflegefachkraft

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Qualifikation in der fachpflegerischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leitung von ambulanten und stationären Einrichtungen der Pflege gemäß SGB XI § 71 und 113

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Ausbildung in einem staatlich anerkannten Pflegeberuf (Altenpfleger/in, Krankenschwester/pfleger, Kinderkrankenschwester/pfleger) und mind. 1-jährige Berufspraxis, PC-Anwenderkenntnisse; technische Vorausetzungen: PC mit MS-Office und Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Personalführung - psychosoziale Kompetenz - kommunikative Kompetenz - Rechtsgrundlagen - Betriebsorganisation - Betriebswirtschaftliche Grundlagen - Gesundheits- und sozialpolitische Grundlagen - Pflegewissen - Pflegeorganisation

Lehrgangsmaterial:
9 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 310 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
Einführungsseminar von 6 Stunden und je ein Seminar pro Modul mit insesamt 142 Stunden

  • Nah-Unterricht: 198 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7177109

Die Präsenzphasen werden online im virtuellen Klassenzimmer durchgeführt. Alternativ zu den Präsenzphasen werden pro Modullehrbrief 4 Webinare angeboten (54 Stunden insgesamt).

Abschluss
Pflegedienstleiter/in (Fachschule, PrüfO Landesrecht) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 3145 
12 Raten zu 225,58 EUR, sonstige Kosten: 438,00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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