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Stützkurs für Auszubildende im Gastgewerbe

Inhalt

Lehrgangsziel:
Ergänzung zum Berufsschulunterricht für alle sechs gastgewerblichen Ausbildungsberufe

Abschluss:
Zeugnis der Hotelfernschule

Teilnahmevoraussetzungen:
Bestehendes Ausbildungsverhältnis im entsprechenden Ausbildungsberuf

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Beendigung des Ausbildungsverhältnisses

Lehrgangsinhalte:
u. a. Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf - Geräte, Maschinen, Arbeitstechniken - Küchen- und Servicebereich - Warenwirtschaft, Büroorganisation - Werbung, Verkaufsförderung, Wirtschaftsdienst sowie (abhängig von der Fachrichtung): Marketing und Auftragsbearbeitung - Personalwirtschaft - Kaufmännische Steuerung und Kontrolle - Einkauf, Verkauf, Bürowirtschaft - Produkte und Dienstleistungen anbieten - Veranstaltungsorganisation - Systemorganisation - Produktpräsentation, Beratung - Personalwesen - Küchentechnische Verfahren und ausgewählte Speisen

Lehrgangsmaterial:
8 bis 14 Lehrbriefe (je nach Fachrichtung), 1 Begleitbuch

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 20 Monate, gesamt 1032 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
665303

Zielgruppe
Auszubildende (Teilnehmende)
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 660 
20 Raten zu 33,00 EUR
Fernunterricht

20 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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