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Stadtmarketing-Fachkraft

Stadtmarketing-Fachkraft (m/w/d)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen um Standortvorteile einer Stadt zu erkennen, zu fördern und nach außen hin zu kommunizieren

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlerer Bildungsabschluss und mind. 3-jährige Berufspraxis im Bereich Office-Management, öffentl. Verwaltung, Journalismus o. ä. oder abgeschl. Berufsausbildung in o.g. Bereichen oder Hochschulreife mit Berufspraxis oder Studium einer nahestehenden Fachrichtung,PC-Anwenderkenntnisse; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Einführung in das Stadtmarketing - Stadtmarketing als Prozess - Wirtschaft und Finanzen im Stadtmarketing - "Handlungsfelder" im Stadtmarketing und Change Management - Projektplanung und Projektleitung - Public Relations und Kommunikation

Lehrgangsmaterial:
7 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 7 Monate, gesamt 241 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7159806

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Fachkraft - Stadtmarketing [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 980 
7 Raten zu 140,00 EUR
Fernunterricht

7 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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