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Städtebaurecht

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Basiswissen im Bereich Städtebaurecht

Abschluss:
keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
keine besonderen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Einführung, Begriffe, Rechtsquellen sowie verfassungsrechtliche Grundlagen des öffentlichen Baurechts - Bebauungsplan: Verfahren der Planaufstellung - Bebauungsplan: Materielle Anforderungen - Abwägungsgebot - Baunutzungsverordnung - Flächennutzungsplan: Rechtscharakter, Inhalt, Funktion - Zulässigkeit von Vorhaben im ungeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans i.S.d. § 30 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) - Lärmschutz im Baurecht - Kooperation der Gemeinde mit Privaten: städtebaulicher Vertrag, vorhabenbezogener Bebauungsplan - Formelles Bauordnungsrecht - Materielles Bauordnungsrecht

Lehrgangsmaterial:
13 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 13 Monate, gesamt 280 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 5 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7222310

für vhw-Mitglieder 1500,00 Euro in fünf Raten zu je 300,00 Euro

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1900 
5 Raten zu 380,00 EUR
Fernunterricht

13 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

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Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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