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Schwimmbadbauer/in

Schwimmbadbauer/in (TÜV)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten zur Planung, Installation und Wartung privater Schwimmbäder

Abschluss:
institutsinterne Prüfung vor der TÜV-Akademie

Teilnahmevoraussetzungen:
Handwerksgesellenbrief oder abgeschl. Berufsausbildung und mind. 2-jährige Berufserfahrung in einem Schwimmbadbau-Fachunternehmen oder artverw. Handwerksbetrieb; technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Absolvierung aller 3 Module - Handwerksgesellenbrief oder abgeschl. Berufsausbildung und mind. 2-jährige Berufserfahrung in einem Schwimmbadbau-Fachunternehmen oder artverw. Handwerksbetrieb - Nachweis über Teilnahme an einem Folienverlegekurs

Lehrgangsinhalte:
Grundlagenwissen, Entwurf und Gestaltung privater Schwimmbäder - Schwimmbeckeninstallation - Technische Anlagen privater Schwimmbäder - Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung

Lehrgangsmaterial:
3 Module

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 1032 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
1-3 Tage (fakultativ)

  • Nah-Unterricht: 10 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7170307

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Schwimmbadbauer/-in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2815 
8 Raten zu 286,88 EUR, Prüfungskosten: 520,00 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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