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Qualitätsmanagerin / Qualitätsmanager

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten für die Prüfungszulassung zum/zur Qualitätsmanager/in

Abschluss:
TAW Cert-Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Fachschulabschluss oder höherwertiger Abschluss und mind. 4-jährige Berufserfahrung mit mind. 2-jähriger qualitätsbezogener Tätigkeit und Abschluss des Lehrgangs zum/zur Qualitätsbeauftragten

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Fachschulabschluss oder höherwertiger Abschluss und mind. 4-jährige Berufserfahrung mit mind. 2-jähriger qualitätsbezogener Tätigkeit und Abschluss des Lehrgangs zum/zur Qualitätsbeauftragten - Nachweis an mind. 80% der Lehrgangszeit QM

Lehrgangsinhalte:
Qualitätsmanagement - Organisation der Q-Tätigkeiten - Grundsätze des Prozessmanagements - Techniken der Q-Verbesserung - Management von Ressourcen - Qualität in der Logistik, Verkauf und Kundendienst - Einkauf und Unterauftragsvergabe - Produktions- und DL-Prozesse - Überwachung und Messung von Produkten/Prozessen - Datensammlung und -analyse, Statistische Methoden - Lenkung von Fehlern - Soziale Sicherheit - Gesetzliche Gesichtspunkte

Lehrgangsmaterial:
6 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 77 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 3 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
2 Seminartage

  • Nah-Unterricht: 16 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7168507

Die Prüfung erfolgt an verschiedenen Standorten (München, Nürnberg, Augsburg etc.)

Zertifikat
Qualitätsmanager/in
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1235 
6 Raten zu 170,00 EUR, Prüfungskosten: 215,00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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