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Qualitätsbeauftragte/r ,Qualitätsbeauftragte/r-Z, Schwerpunkt Zahnarztpraxis, Hygienebeauftragte/r

Fernlehrgang zur*m Qualitätsmanagementbeauftragten Arzt-/Zahnarztpraxis (TÜV)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten um im Bereich Zahnarztpraxis das Qualitätsmanagement zu erarbeiten, pflegen und überwachen bzw. Vorbereitung auf die Prüfung zur/zum Qualitätsbeauftragte/r/n (TÜV).

Abschluss:
institutsinterne Prüfung sowie Prüfung beim TÜV Rheinland

Teilnahmevoraussetzungen:
Abgeschlossene Ausbildung in einem zahnmedizinischen bzw. medizinischen Beruf oder eine mehrjährige Praxistätigkeit.

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen des Qualitätsmanagements - Aufgaben der Praxisleitung -Gestaltung von Prozessen und Projekten - Kontinuierlicher Verbesserungsprozess - Aufbau eines QM-Systems in einer Zahnarztpraxis - Inhalte der Norm ISO 9001:2015 - Qualitätstechniken und Datenanalyse - Audit und Zertifizierung - Strategien zur Überzeugung des Teams - Präsentation und Moderation

Lehrgangsmaterial:
16 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 7 Monate, gesamt 301 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
3 Präsenzphasen, insgesamt 10 Tage inkl. 2 Tage Prüfung

  • Nah-Unterricht: 80 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7172507

Eine Prüfungsgebühr von 295,00 EUR zzgl. MwSt. fällt an, wenn der Abschluss "QB (TÜV)" angestrebt wird.

Zertifikat
Qualitätsbeauftragte/r
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1970 
6 Raten zu 298,33 EUR, Prüfungskosten: 180,00 EUR
Fernunterricht

7 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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