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Tierpsychologie und Verhaltenstherapie des Hundes

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen über die Grundlagen der Verhaltenstherapie und Psychologie von Hunden

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre, Hauptschulabschluss, Erfahrung im Umgang mit Hunden (als Tierheilpraktiker/in, Tierheimpersonal, Züchter/in o.ä.)

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
u.a. Hunderassen und ihre Eigenarten - Die Körpersprache - Das Revierverhalten - Die Anschaffung - Die Erziehung - Der richtige Umgang - Der alternde Hund - Erkrankungen des Hundes - Gefahren für den Hund - Beschwichtigungssignale (Calming Signals) - Verhaltensauffälligkeiten - Die Verhaltenstherapie des Hundes - Homöopathie bei körperlichen und bei psychischen Problemen - Alternative Therapien - Abschied / Euthanasie - Der Hundehalter - Tierpsychologie und Tierkommunikation

Lehrgangsmaterial:
Lehrbrief mit 50 Lektionen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 516 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
wird empfohlen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7192409

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1993 
12 Raten zu 166,08 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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