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Qualitätsbeauftragte/r (TÜV) - Qualitätsmanagement

Geprüfte/r Qualitätsbeauftragte/r (TÜV)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen zur Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems für Industrie und Dienstleistung

Abschluss:
erfolgreich absolvierter Fernlehrgang berechtigt zum Ablegen der Prüfung zum/zur Qualitätsbeauftragten der TÜV-Akademie Rheinland

Teilnahmevoraussetzungen:
mehrjährige qualifizierte Berufstätigkeit; technische Voraussetzung: PC mit Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
geregelt in institutsinterner Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Grundlagen des Qualitätsmanagements - Einführung: Aufbau und Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems - Elemente der Qualitätssicherung - das Qualitäts-Management-Handbuch - Bewertung von Qualitätssicherungssystemen - Methoden und Techniken der Qualitätssicherung - Qualitätsinformationsfluss - rechnergestützte Qualitätssicherung - Werkzeuge der Qualitätssicherung - Produkthaftungen und Qualitätsvereinbarungen - Europäische Harmonisierung für Zertifizierung und Prüfwesen - Zuverlässigkeitsprüfung - Qualitätsprüfung

Lehrgangsmaterial:
8 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 206 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
659199

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Qualitätsmanagementbeauftragte/r
TÜV-Zertifikat

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1254 
6 Raten zu 209,00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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