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Erziehungs- und Entwicklungsberater/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten um eine selbstständige Tätigkeit als Erziehungs- und Entwicklungsberater/in aufnehmen zu können

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Bereitschaft, sich mit Inhalten mittlerer Komplexität auseinanderzusetzen sowie eine hohe Reflexionsbereitschaft und Einfühlungsvermögen

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Entwicklungspsychologie - Grundlagen der Pädagogik - Lernen - Beratung - Grundlagen der Kommunikation - Entwicklungsförderung bei Kindern - Entwicklung in der Pubertät und im Jugendalter - Entwicklungsbeeinträchtigungen im Kindes- und Jugendalter und geistige Behinderungen - Kindesmisshandlung, Vernachlässigung und sexueller Missbrauch - Hochbegabung

Lehrgangsmaterial:
18 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 18 Monate, gesamt 929 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 12 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
zwei 2-tägige Wochenendseminare und ein 4-tägiges Intensivseminar wahlweise in Wuppertal oder Sindelfingen oder teilweis auch als Online-Seminare

  • Nah-Unterricht: 42 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7188908

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1404 
18 Raten zu 78,00 EUR
Fernunterricht

18 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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