Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 31.940 Weiterbildungskursen von 763 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Tierheilpraktiker/in im Fernstudium

Ausbildung zum/zur Tierheilpraktiker/in im Fernstudium

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Grundlagenkenntnissen der Veterinärmedizin und Einblick in die praxisbezogene Thematik des Tierheilpraktikers

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Hauptschulabschluss, abgeschl. Berufsausbildung und Vollendung des 21. Lebensjahres

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Entwicklungsgeschichte der Lebewesen - Allgemeine Anatomie, Physiologie und Pathologie von Hund, Katze und Pferd - Infektionskrankheiten - Tierseuchengesetz - Laborkunde - Hygiene - Allgemeine und spezielle Pharmakologie - Naturheilkundliche Therapien - Homöopathie - Verhaltenslehre - Ernährungslehre - Injektionstechnik - Erste Hilfe - Labor und Untersuchungstechnik

Lehrgangsmaterial:
16 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 16 Monate, gesamt 413 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
2 Wochenendseminare von 2,5 tägiger Dauer

  • Nah-Unterricht: 40 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7127604

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Tierheilpraktiker/in [privatrechtlich] i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2500 
16 Raten zu 137,50 EUR, sonstige Kosten: 300,00 EUR
Fernunterricht

16 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren