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Arbeitsrecht

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen im Arbeitsrecht

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Realschulabschluss; technische Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Bedeutung und Einordnung des Arbeitsrechts im deutschen Rechtssystem - Die Anbahnung des Arbeitsverhältnisses - Abschluss und Inhalt des Arbeitsvertrages - Befristete Arbeitsverträge - Teilzeitarbeit - Arbeitgeberpflichten/Arbeitnehmerpflichten - Haftung im Arbeitsverhältnis - Kündigung und Kündigungsschutz - Arbeitsrecht und sozialversicherungsrechtliche Verknüpfungen - Arbeitsrecht und Insolvenz - Die kollektiven Rechtsnormen des Arbeitsrechts - Überblick über das Arbeitskampfrecht - Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Lehrgangsmaterial:
24 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 181 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 7 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7205709

Diese Lehrgangskosten beziehen sich auf die gedruckte und die digitale Variante der Lernmaterialien. Die Kosten für ausschließlich digitale Lernmaterialien betragen 774,00 Euro.

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 834 
6 Raten zu 139,00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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