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BPHC Barhufbearbeiter(in) / Hufpfleger(in)

Inhalt

Als Barhufbearbeiter(in) BPHC sind sie als Spezialist(in) für unbeschlagene Hufe für deren Korrektur und Betreuung zuständig. (alte Bezeichnung: Hufpfleger/in RHS)

BPHC ist keine eigenständige Bearbeitungsmethode, sondern die systematische Auswahl und Anwendung bereits bestehender Bearbeitungsmöglichkeiten. Aufgrund von Allgemeinzustand, Gangbild, Gliedmaßenstellung, Hufform und Hornkonsistenz erlernen Sie, zu ermitteln, wo sich Zug- oder Druckspitzen im Huf befinden und diese unter Zuhilfenahme einer passenden Bearbeitungsmöglichkeit zu beseitigen. Dafür werden Sie sich eingehend mit der Physiologie der Gliedmaßen und des gesamten Pferdes auseinandersetzen und ALLE anwendbaren Bearbeitungstheorien kennenlernen. Sie erlernen die zur aktuellen Situation passende auszuwählen und diese dann letztendlich auch anzuwenden.

Sie lernen Anatomie und Biomechanik von Huf und gesamtem Bewegungsapparat des Pferdes in Theorie und Praxis gründlich kennen. Sie lernen zu sehen und zu beurteilen, was wann am Huf gemacht werden muss und warum. Sie lernen Eisen abzunehmen. Sie erwerben die Fähigkeiten, unbeschlagene Pferdehufe korrekt, effektiv und für das Pferd so schonend wie möglich bearbeiten und korrigieren zu können. Sie erlernen die Anwendung und Anpassung anschnallbarer Hufschuhe.

Vollzeitausbildung
5 Monate, durch die kontinuierliche Anwesenheit ist natürlich eine besonders intensive und effektive Ausbildung möglich
Teilzeitausbildung
100 Tage, diese werden in Absprache mit uns festgelegt. Wer immer nur an bestimmten Wochentagen oder nur wochenweise Zeit für die Ausbildung hat, ist hier gut aufgehoben.

Unterrichtszeiten:
Mo 09:00 - 18:00 Uhr | Di-Do 07:30 - 17:00 Uhr | Fr 07:30 - 13:00 Uhr
zum Teil Wochenendunterricht

Teilnahmevoraussetzungen:
Vollendung des 18. Lebensjahres, Körperliche Eignung

Abschlussprüfung:
bestehend aus Klausur, Facharbeit und parktischer Arbeit
Abschlussbezeichnung:
Geprüfter Barhufbearbeiter BPHC, Geprüfte Barhufbearbeiterin BPHC

Förderung über Bildungsgutschein möglich

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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