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Führerschein C1/C1E mit Vorbesitz der Klasse B

Inhalt

Fahrerlaubnis C1/C1E

Ziel:

  • Kraftfahrer im Güterkraftverkehr für Nutzfahrzeuge bis 7,5 to zGM

Grobziele der Maßnahme:

  • Erwerb der Fahrerlaubnis Klassen C1/C1E

Feinziele der Maßnahme:

  • Vertiefung des Wissens
  • Entwicklung der Fähigkeiten
  • die vorgegebenen Vorschriften und gesetzliche Bestimmungen einzuhalten und anzuwenden

Zielgruppe:

  • Fahrerlaubnisinhaber der Klasse B mit Berufswunsch Kraftfahrer im Güterverkehr,
  • Kurierfahrer

Dauer:

  • ca. 8 Wochen

Inhalte:

  • Theoretische Inhalte aus allen relevanten Vorschriften und Wissensgebieten,
  • praktische Ausbildung an und auf Nutzfahrzeugen der entsprechenden Klasse gemäß FeV

Lernvoraussetzungen:

  • Deutsch in Wort und Schrift
  • körperliche Tauglichkeit (Gesundheitsnachweis nach FeV)
  • Erste Hilfe Kurs
  • für die gewerbliche Nutzung des Führerscheins ist zusätzlich das Seminar "beschleunigte Grundqualifikation"
 mit bestandener IHK-Prüfung erforderlich

Erforderliche räumliche Ausstattung:

  • Zugelassene und entsprechend ausgestattete Räume

Bildungszentrum und
Fahrschule Roth
Von-Rosen-Str. 1-3
66482 Zweibrücken

Ansprechpartner:
Herr Rainer Schmidt
Tel. 06332 - 566 899 40
Email: r.schmidt@fahrschule-roth.de

Sonstiges Merkmal
Führerschein Klasse C1 (LKW: 3,5 bis 7,5 t)
Führerschein Klasse C1E (LKW: 3,5 bis 7,5 t + Anhänger)

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 17:00 - 20:00 Uhr 4180 
Förderung ist möglich, ca.-Preis, exkl. beschl. Grundqualifikation
Von-Rosen-Str. 1-3
66482 Zweibrücken

max. 10 Teilnehmer

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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