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"Beschleunigte Grundqualifikation für Lkw-Fahrer mit IHK-Prüfung nach dem BKrFQG

Inhalt

Führerscheinerwerber, die nach dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C, CE erwerben und in der gewerblichen Güterbeförderung tätig werden.

Kenntnisbereiche gem. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG):

1. Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln
1.1 Kinematischen Kette
1.2 Sicherheitstechnik
1.3 Anwendung der Kenntnisse 1.1 + 1.2
1.3a Risiken vorhersehen, bewerten und sich anpassen
1.4 Ladungssicherung

2. Anwendung der Vorschriften
2.2 Sozialvorschriften
2.2 Vorschriften im Güterverkehr

3. Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
3.1 Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle (Schwerpunkt LKW)
3.2 Kriminalität und Schleusung
3.3 Gesundheitsschäden vorbeugen
3.4 Körperliche und geistige Verfassung
3.5 Einschätzung der Lage bei Notfällen (Schwerpunkt LKW)
3.6 Verhalten, dass zu einem positiven Image des Unternehmens beiträgt
3.7 Wirtschaftliches Umfeld und Marktordnung

Abschluss: IHK-Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:

  • Persönliche Eignung
  • Mindestalter 21 Jahre
Zertifikat
Beschleunigte Grundqualifikation (LKW) (IHK-Prüfung) i
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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