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Diätkoch/-köchin

Diätkoch / Diätköchin (IHK)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die Prüfung zum Diätkoch / zur Diätköchin vor der Industrie- und Handelskammer Frankfurt

Abschluss:
Prüfung zum Diätkoch / zur Diätköchin vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) Frankfurt

Teilnahmevoraussetzungen:
abgeschlossene Berufsausbildung zum Koch und mind. 3jährige Berufserfahrung oder Nachweis entsprechender mind. 6jähriger Berufserfahrung

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und Teilnahme am begleitenden Unterricht

Lehrgangsinhalte:
u. a. Grundlagen der Ernährunglehre und des Organisationssystems - Nahrungsbestandteile - Medizinische Grundlagen - Krankheitslehre - div. Diätformen - Nährwertberechnungen - Getränke- und Speiseplanerstellung

Lehrgangsmaterial:
15 Lehrbriefe, 1 Einführungslehrbrief, 1 Fachlexikon

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 1961 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 19 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ein 10-tägiges Seminar im IHK-Bildungszentrum Frankfurt

  • Nah-Unterricht: 133 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
543200

Abschluss
Diätkoch/-köchin (Prüfung gemäß besonderer Rechtsvorschriften der jeweiligen IHK) i
Förderungsart
BAföG (Aufstieg) (AFBG, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 3576 
24 Raten zu 149,00 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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