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Berufsluftfahrzeugführer/in (CPL-A)(Flugzeug) nach den Regeln von EASA Part-FCL

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische CPL-A Prüfung zum Erwerb der Erlaubnis als Berufsflugzeugführer nach den Regeln von EASA Part-FCL

Abschluss:
Prüfung vor dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA)

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre - Flugmedizinische Tauglichkeit Klasse 1 - Ausreichende Kenntnisse in Mathematik, Physik und Englisch - Privatpilotenlizenz (PPL) - Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
siehe Teilnahmevoraussetzungen bzw. weitere Voraussetzungen beim Institut erfragen

Lehrgangsinhalte:
Menschliches Leistungsvermögen - Luftrecht - Betriebliche Verfahren - Meteorologie - Aerodynamik - Flugleistung - Flugplanung und Überwachung - allgemeine Navigation - Masse und Schwerpunktlage - allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse - Zelle/Systeme/Triebwerk - Instrumentierung - Funknavigation

Lehrgangsmaterial:
3 Module online in Englisch

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 6 Monate, gesamt 206 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 8 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
an 10 Tagen

  • Nah-Unterricht: 80 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
682712

Die Prüfbehörde erhebt Melde- und Prüfungsgebühren.

Zertifikat
Berufsluftfahrzeugführer/in ( (CPL (A))) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 3750 
6 Raten zu 250,00 EUR, Nah-Kurskosten: 2.250,00 EUR
Fernunterricht

6 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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