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Ausbildung zum/zur Hundetrainer/in

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für eine Tätigkeit als Hundeausbilder/in (Einzel- und Gruppentraining), Hundetrainer/in im Hundeverein bzw. im Hundesport oder zur Führung einer Hundeschule

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
mittlere Reife, möglichst Erfahrung mit Tieren als Halter/in, Züchter/in oder Trainer/in;
techn. Voraussetzung: Internet-Zugang

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung und Teilnahme an den Seminaren; im Einzelnen siehe institutsinterne Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
u. a. Ethologie des Hundes - Lernen und Erziehen des Hundes, Rassenkunde und Ontogenese - Hund und seine Umgebung, Haltungsfragen - Hundetraining im Alltag - Hundesport - Verhaltensstörungen und Verhaltenstherapie - Kommunikation mit Kunden - Aufbau einer Hundeschule - Ernährung, Gesundheit und Genetik

Lehrgangsmaterial:
20 Lehrbriefe, Videolektionen

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 24 Monate, gesamt 1548 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 15 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
10 je 2-tägige Praxis-Seminare an Wochenenden an verschiedenen Orten plus 44
Unterrichtsstunden Online (204 Unterrichtsstunden)

  • Nah-Unterricht: 160 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7247212

Lehrgangskosten: Die tatsächliche Ratenhöhe kann aufgrund enthaltener Prüfungsgebühren abweichen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Hundetrainer/in [privatrechtlich]

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 6366 
24 Raten zu 265,25 EUR
Fernunterricht

24 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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