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Sifa 3.0 - Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Inhalt

Die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) richtet sich an Ingenieur*innen, Techniker*innen oder Meister*innen aller Branchen.

Sie ist genau das Richtige für alle, die über eine technische, handwerkliche oder naturwissenschaftliche Ausbildung verfügen und ihre Berufserfahrung einsetzen wollen, um Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu übernehmen.

Voraussetzung für eine Teilnahme zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sind

   Abschluss als Meister*in, Techniker*in oder Ingenieur*in (Bachelor/Master) und

   mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem dieser Berufe.

Alternativ ist eine Zulassung möglich, wenn Sie eine gleichwertige Tätigkeit über mindestens vier Jahre nachweisen können. Bitte sprechen Sie uns für eine Einzelfallentscheidung: über eine Beratungsanfrage, per Mail oder Telefon an.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen Sie Unternehmen darin, sichere Arbeitsplätze zu schaffen. Sie arbeiten als Stabstelle, Teil eines HSE-Teams oder als externer Dienstleister.

Zu Ihrer Verantwortung gehört das Analysieren von Arbeitsprozessen, um Gefahren zu erkennen und Lösungen für gesundheitsbewusstes Arbeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten Sie eng mit Führungskräften, Beschäftigten und Fachabteilungen zusammen.

Wie ist die Weiterbildung aufgebaut?

Die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wird nach dem Ausbildungskonzept „Sifa 3.0“ der DGUV durchgeführt. Sie erwerben in Seminaren, selbstorganisiertem Lernen und Praxisphasen umfangreiches Wissen und Arbeitstechniken, die Sie optimal auf Ihre neue Verantwortung als Sifa vorbereiten.
Ausbildungsablauf - SIFA 3.0 Fachkraft für Arbeitssicherheit

Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) i
Qualitätszertifikat
AZAV [Anbietermerkmal] (ehemals "AZWV") i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht
Sonstiges Merkmal
Fachkraft - Arbeitssicherheit [privatrechtlich] i

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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