Inhalt
Die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) richtet sich an Ingenieur*innen, Techniker*innen oder Meister*innen aller Branchen.
Sie ist genau das Richtige für alle, die über eine technische, handwerkliche oder naturwissenschaftliche Ausbildung verfügen und ihre Berufserfahrung einsetzen wollen, um Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen zu übernehmen.
Voraussetzung für eine Teilnahme zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sind
Abschluss als Meister*in, Techniker*in oder Ingenieur*in (Bachelor/Master) und mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in einem dieser Berufe.
Alternativ ist eine Zulassung möglich, wenn Sie eine gleichwertige Tätigkeit über mindestens vier Jahre nachweisen können. Bitte sprechen Sie uns für eine Einzelfallentscheidung: über eine Beratungsanfrage, per Mail oder Telefon an.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen Sie Unternehmen darin, sichere Arbeitsplätze zu schaffen. Sie arbeiten als Stabstelle, Teil eines HSE-Teams oder als externer Dienstleister.
Zu Ihrer Verantwortung gehört das Analysieren von Arbeitsprozessen, um Gefahren zu erkennen und Lösungen für gesundheitsbewusstes Arbeiten zu entwickeln. Dabei arbeiten Sie eng mit Führungskräften, Beschäftigten und Fachabteilungen zusammen.
Wie ist die Weiterbildung aufgebaut?
Die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit wird nach dem Ausbildungskonzept „Sifa 3.0“ der DGUV durchgeführt. Sie erwerben in Seminaren, selbstorganisiertem Lernen und Praxisphasen umfangreiches Wissen und Arbeitstechniken, die Sie optimal auf Ihre neue Verantwortung als Sifa vorbereiten.
Ausbildungsablauf - SIFA 3.0 Fachkraft für Arbeitssicherheit