Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 14.799 Weiterbildungskursen von 614 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Lebensmittelunverträglichkeiten

Inhalt

Eine Lebensmittelallergie bzw. -unverträglichkeit ist für viele Menschen mit erheblichen Veränderungen der Essgewohnheiten verbunden.
Vielleicht kennen Sie das? Betroffene sind unsicher, was sie vertragen, und die Mitarbeitenden in der Küche wissen nicht, was sie kochen dürfen.
Jetzt ist Fachwissen gefragt, damit Verordnungen keine "Pauschaltherapien" sind und dazu führen, dass grundlos Lebensmittel eliminiert werden. Das Risiko einer Mangelernährung wird dadurch deutlich erhöht.
Lösen Sie zukünftig diese Herausforderungen in Ihrem Beruf, durch Menüangebote, die clever zubereitet sind.#Definition von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten

  1. Diagnostik
  2. Laktoseintoleranz
  3. Zöliakie
  4. Kreuzallergien
  5. Häufige Nahrungsmittelallergene
  6. Pseudoallergien
  7. Mangelerscheinungen
  8. Fruktoseunverträglichkeit
    Voraussetzung: Keine

    Ansprechpartner: Duygu Yildiz
    Telefon: +49.261.3048943
    Fax: +49.261.3048937
    Email: yildiz@gbz-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

    Art: Fortbildung/Qualifizierung
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
09.06.26 09:00 - 16:30 Uhr 550 
VKK-Mitgliedspreis 2025: 300,00 EuroVKK-Mitgliedspreis 2026: 500,00 Euro
Hohenfelder Str. 12
56068 Koblenz

max. 18 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 10

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildung

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden. Sie erhalten in dieser Zeit weiter ihr reguläres Gehalt und müssen dafür keinen Urlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Freistellung möglich ist, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungsfreistellung

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren