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Lebensmittelunverträglichkeiten

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Eine Lebensmittelallergie bzw. -unverträglichkeit ist für viele Menschen mit erheblichen Veränderungen der Essgewohnheiten verbunden.
Vielleicht kennen Sie das? Betroffene sind unsicher, was sie vertragen, und die Mitarbeitenden in der Küche wissen nicht, was sie kochen dürfen.
Jetzt ist Fachwissen gefragt, damit Verordnungen keine "Pauschaltherapien" sind und dazu führen, dass grundlos Lebensmittel eliminiert werden. Das Risiko einer Mangelernährung wird dadurch deutlich erhöht.
Lösen Sie zukünftig diese Herausforderungen in Ihrem Beruf, durch Menüangebote, die clever zubereitet sind.#Definition von Lebensmittelallergien und -unverträglichkeiten

  1. Diagnostik
  2. Laktoseintoleranz
  3. Zöliakie
  4. Kreuzallergien
  5. Häufige Nahrungsmittelallergene
  6. Pseudoallergien
  7. Mangelerscheinungen
  8. Fruktoseunverträglichkeit
    Voraussetzung: Keine

    Ansprechpartner: Petra Schulz
    Telefon: +49.261.3048940
    Fax: +49.261.3048934
    Email: schulz@gbz-koblenz.de

    Teilnahmebescheinigung

    Art: Fortbildung/Qualifizierung
Unterrichtsart
Präsenzunterricht i

Termine

Für dieses Angebot sind momentan 2 Zeiten bzw. Orte bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
16.10.25 09:00 - 16:30 Uhr 345 
VKK Mitglieder erhalten dieses Seminar zum Preis von 300 Euro
Hohenfelder Str. 12
56068 Koblenz

max. 18 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 10

09.06.26 09:00 - 16:30 Uhr 550 
VKK-Mitgliedspreis 2025: 300,00 Euro VKK-Mitgliedspreis 2026: 500,00 Euro
s.o.

max. 18 Teilnehmer

Dauer: bis 3 Tage

Mindestteilnehmer: 10

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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