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Lehrgang für Energieberatung Wohngebäude Vertiefungsmodul 40 UE

Dieses Angebot ist abgelaufen.

Inhalt

Die Rahmenbedingungen des Lehrgangs entsprechen dem Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Das aktuelle Regelheft finden Sie hier (Unter Downloads – Allgemein finden Sie das Regelheft Expertenliste gültig ab 19.04.2024). In Anlage 1 (ab Seite 62) werden die Anforderungen an die Weiterbildungen inhaltlich dargestellt.

Sie können sich nach bestandener Abschlussprüfung für die Expertenliste für die wohnwirtschaftlichen Programme listen lassen (Voraussetzung ist natürlich Ihre Grundqualifikation nach dem Regelheft der Expertenliste). Außerdem dürfen Sie Energieausweise für Wohngebäude ausstellen. Sie erstellen im Kurs einen ersten Projektbericht.

Inhalte:

Block 1: Rechtliche Grundlagen

  • Anwendung GEG in der Praxis für Wohngebäude

Block 2: Bestandsaufnahme und Dokumentation

  • Innen-und Kerndämmung

Block 3: Beurteilung der Gebäudehülle

  • Vertiefung sommerlicher Wärmeschutz / Behaglichkeit

Block 5: Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur Kühlung

  • Berechnung von Lüftungs-und Klimaanlagen
  • Erstellung von Lüftungskonzepten

Block 8: Bilanzierung von Gebäuden und Erbringung der Nachweise

  • Ausstellen von Energieausweisen

Block 9: Beratung, Planung und Umsetzung

  • Förderung Wohngebäude
  • Projektbericht
  • Ausschreibung und Vergabe
  • Baubegleitung/Qualitätssicherung
  • Detaillierung Baubegleitung bei Neubau und Sanierung

Erstellung eines BAFA-konformen Projektberichts.

Schriftliche Abschlussprüfung vor Ort über Basis- und Vertiefungsmodul WG.

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Anmeldung und weitere Informationen gerne über den Link zu unserer Homepage im Feld "Bemerkungen"!

Unterrichtsart
Online-Seminar

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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