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Ausbildung zum Malbegleiter

Ausbildung zum Malbegleiter (m/w/d)

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die berufliche Tätigkeit als Malbegleiter (m/w/d)

Abschluss:
keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
es werden keine speziellen Vorkenntnisse benötigt und vorausgesetzt, Interesse an kreativen Prozessen und Offenheit für eine Auseinandersetzung mit sich selbst; technische Voraussetzungen: Endgerät mit Internetzugang

Lehrgangsinhalte:
Bedeutung von Kreativität * mögliche Blockaden * eigene regelmäßige Praxis * eigene Malprozesse * Wirkung von einzelnen Methoden * Einsatz von Methoden und Übungen in der Praxis * Planung von bedarfs- und klientenorientierten Malbegleitungen * Einstimmung auf den Malprozess * Begleitung des Malprozesses * Besprechung und Auswertung der Bilder * Aufgaben als Malbegleitung * Umgang mit Herausforderungen * Zielgruppendefinition * Aufbau eines geschützten Rahmens * Angebote von Einzel- und Gruppenbegleitungen

Lehrgangsmaterial:
Module auf einer digitalen Lernplattform, Lernskripte, Videos, Übungen, Fragen zur Selbstreflexion, schriftliche Modulberichte, Abschlussarbeit

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 7 Monate, gesamt 120 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 4 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
7 Online-Seminare, optional werden wöchentliche Zoom-Calls und ein Präsenz-Wochenende am Ende der Ausbildung angeboten

  • Nah-Unterricht: 21 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7452423

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 2759 
6 Raten zu 433,33 EUR, Nah-Kurskosten: 149,00 EUR, sonstige Kosten: 10,00 EUR
Fernunterricht

7 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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