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ATPL(A) Theoretical Knowledge Training

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vorbereitung auf die theoretische Prüfung zur Erlangung der Erlaubnis für europäische Verkehrsflugzeugführer (Airline Transport Pilot Licence) nach EASA

Abschluss:
Prüfung vor der staatlichen Luftfahrtbehörde (in Deutschland Luftfahrt-Bundesamt)

Teilnahmevoraussetzungen:
Alter: 18 Jahre; gute Kenntnisse in Englisch, Mathematik und Physik; technische Voraussetzungen: Laptop / Notepad mit min. Windows 10, min. MacOS 10.15, min. iOS 13.1, Taschenrechner

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Siehe Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)

Lehrgangsinhalte:
Air Law | Airframe, Systems and P/Plant|Instrumentation|Mass and Balance|Aircraft Performance|Flight Planning|Human Performance|Meterology|General Navigation|Radio Navigation|Operational Procedures|Principles of Flight|Communications|KSA

Lehrgangsmaterial:
Lernplattform / APP

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 12 Monate, gesamt 774 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 15 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
An 15 Tagen finden Onlineseminare oder optional Vor-Ort-Seminare in der Hohemarkstr. 75 in Oberursel statt

  • Nah-Unterricht: 120 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
5135723

Zusätzliche erforderliche, nicht mitgelieferte Arbeitsmaterialien notwendig

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Pilotenlizenz

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 4120 
4 Raten zu 875,00 EUR, Nah-Kurskosten: 50,00 EUR, Prüfungskosten: 570,00 EUR
Fernunterricht

12 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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