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Ernährungsberater/in für Babys und Kleinkinder

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Fachkenntnissen im Bereich der Säuglings- und Kleinkindernährung

Abschluss:
institutsinterne Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Ernährungsberater/in B-Lizenz oder vergleichbare Kenntnisse

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Nachweis ausreichender Vorbereitung

Lehrgangsinhalte:
Einführung in die Säuglingsernährung - Still- und Trinkphase - Einführung in die Beikost - Übergang zur Familienkost - Einführung in die Kleinkindernährung - Praktische Umsetzung der Kleinkindernährung anhand von Beratungsmodellen - Entwicklung des Essverhaltens - Ernährungsmitbedingte Erkrankungen - Lebensmittelrechtliches in der Säuglings- und Kleinkindernährung

Lehrgangsmaterial:
2 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 77 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 6 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7258713c

Die Module des Lehrgangs können auch einzeln belegt werden. Näheres hierzu ist beim Institut zu erfragen.

Unterrichtsart
Fernunterricht i
Sonstiges Merkmal
Ernährungsberater/in [privatrechtlich] i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 342 
3 Raten zu 114,00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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