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Bachelor - Design

Design (B.A.) 180 ECTS

Inhalt

Lehrgangsziel:
Prüfung zum Bachelor of Arts im Studiengang Design

Abschluss:
Bachelor of Arts

Teilnahmevoraussetzungen:
Allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
Siehe bitte Studien- und Prüfungsordnung

Lehrgangsinhalte:
Wissenschaftliches Arbeiten, Medien-, Kommunikations- & Informationswissenschaften, Selbstmanagement, qualitative und quantitative Forschungsmethoden, Gestaltungsgrundlagen: Wahrnehmen, Erkennen, Gestalten, Design Visualisierung, Design Methoden & Theorie, Nachhaltigkeit & Ethik im Design, Designgeschichte, Sustainable Business Design, Design Thinking, Kreativität & Innovation im Design, Praxisprojekt, Spezialisierungen: Kommunikationsdesign / Mediendesign / UX-Design; Wahlmodule: Digital Management / Nachhaltigkeit / Sprachen; Bachelor-Thesis

Lehrgangsmaterial:
Pflicht-, Wahl- sowie Spezialisierungsmodule

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 36 Monate, gesamt 4489 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 29 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
Ist nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
1162123

Abschluss
Bachelor of Arts (Studium) i
Unterrichtsart
Fernunterricht i
Fernstudium i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 15084 
36 Raten zu 419,00 EUR
Fernunterricht

36 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

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Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

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