Wachstum durch Wissen

Mit den richtigen Infos neue Perspektiven schaffen

Suche in 31.949 Weiterbildungskursen von 763 Anbietern in Rheinland-Pfalz

« Zurück

Inklusives Arbeiten mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen

Inhalt

Lehrgangsziel:
Vermittlung von Kenntnissen um in Kindertagesstätten, Schulen und schulnahen Einrichtungen mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen integrativ, inklusiv und chancengerecht zu arbeiten

Abschluss:
keine Prüfung

Teilnahmevoraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre, zwei Jahre Berufserfahrung (Lehr- oder Erziehungstätigkeit ist sinnvoll); technische Voraussetzung: Multimedia-PC mit Windows

Teilnahmevoraussetzungen zur Prüfung:
entfällt

Lehrgangsinhalte:
Inklusion als Recht aller Kinder - Grundlagen inklusiven Handelns, Identitäts- und Moralentwicklung bei Kindern, Inklusion von Kindern mit Migrations- und Fluchterfahrung, Inklusion mehrsprachig aufwachsender Kinder, Inklusives Arbeiten in Krippe und Kindergarten, Inklusion in schulischen Bildungseinrichtungen, Kompetenzen und Arbeitsfelder inklusiv arbeitender Fachkräfte

Lehrgangsmaterial:
7 Lehrbriefe

Lehrgang Zeitaufwand:

  • Gesamtdauer: 3 Monate, gesamt 181 Zeit-Std.
  • wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 14 Zeit-Std.

Begleitender Unterricht:
nicht vorgesehen

  • Nah-Unterricht: 0 Zeit-Std.

ZFU-Zulassungsnummer:
7446623

Unterrichtsart
Fernunterricht i

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenPreisOrtBemerkungen
Beginnt laufend 1533 
3 Raten zu 511,00 EUR
Fernunterricht

3 Monate

Das Portal

Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz.

Mehr erfahren

Frei für Bildungszeit

Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.

Zur Bildungszeit

Für Unternehmen

Die berufliche und betriebliche Weiterbildung stellt eine wichtige Säule der Fachkräftesicherung in Rheinland-Pfalz dar.

Mehr erfahren