Adobe Premiere Pro und After Effects - Videobearbeitung und Postproduktion
Inhalt
Kursniveau: Fortgeschrittenenstufe
Du erlernst die Produktion von digitalem Videomaterial mit Adobe Premiere und After Effects: Schnitt und Bearbeitung digitaler Filme im Video- und Audiobereich sowie die Ausgestaltung mit anspruchsvollen Effekten.
Kursteilnahme im Home Office: Ohne Fahrzeiten, bequem von zuhause oder in unseren Bildungszentren vor Ort. Der Unterricht findet gleichwertig und professionell mit der leistungsfähigen Videokommunikationssoftware alfaview statt.
Lernziele: Du bist in der Lage, digitale Filme im Video- und Audiobereich mit Adobe Premiere zu schneiden und zu bearbeiten. Mit Adobe After Effects kannst du das digitale Filmmaterial nach dem Schnitt mit anspruchsvollen Effekten visuell noch interessanter und informativer gestalten.
Abschluss: Zertifikat "Videobearbeitung und Postproduktion mit Adobe Premiere Pro CC und After Effects CC"
Kursart: Präsenzunterricht mit dem Videokonferenzsystem alfaview®
Bildungsgutschein: ja Sonstige Förderung: Nach Absprache: Aktivierung- und Vermittlungsgutschein (AVGS), Qualifizierungschancengesetz, Europäischer Sozialfonds (ESF), Berufsförderungsdienst (BFD), Transfergesellschaften sowie der Rentenversicherungsträger (DRV) AZAV-Kursnummer: 24 - 25523 - NT
Förderungsart
Bildungsgutschein (nach AZAV, Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)i Aktivierungsgutschein (Eingliederungshilfe)i
Das Weiterbildungsportal bietet Ihnen einen Überblick über die Weiterbildungsangebote in ganz Rheinland-Pfalz, schwerpunktmäßig aus den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung. Es ist ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz.
Beschäftigte in Rheinland-Pfalz haben das Recht, sich bis zu zehn Tage in zwei Jahren von der Arbeit freistellen zu lassen, um sich beruflich oder gesellschaftspolitisch weiterzubilden oder für ein Ehrenamz zu qualifizieren. Sie erhalten in dieser Zeit ihr Gehalt und müssen dafür keinen Erholungsurlaub nehmen! Weitere Informationen und alle Veranstaltungen, für die eine Bildungszeit geltend gemacht werden kann, finden Sie über den folgenden Link.